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Thüringer Tuning Freunde
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Mai 2026
Fr. 01
Mai
Season Warm Up - Car Meet with 1/4 Mile For Cars And Bikes & Drifting Action ansehen
Event: Season Warm Up - Car Meet with 1/4 Mile For Cars And Bikes & Drifting Action

Season Warm Up - Car Meet with 1/4 Mile For Cars And Bikes & Drifting Action

01. Mai 2026, 09:00 Uhr
Flugplatz Allstedt | Allstedt
Mitglied werden
Club-Kodex: Thüringer Tuning Freunde

Stand: März 2026 (v1)

§ 1 Name & Status

Wir sind die „Thüringer Tuning Freunde“ (TTF) mit Sitz in Sömmerda. Wir sind ein privater, nicht eingetragener Club.

§ 2 Unser Ziel

Spaß am Schrauben, Erhalt von Fahrzeugen und null Toleranz für Markenhass. Wir treffen uns, fahren gemeinsam zu Events und pflegen die Gemeinschaft.

§ 3 Mitgliedschaft & Ende

Für eine Teilnahme kontaktierst du bitte die Gründer Heiko und Alexander. Die Anmeldung ist erst gültig, nachdem sie über die Website bestätigt wurde. Wenn du gehen möchtest, sag bitte Bescheid. Die Mitgliedschaft endet zum nächsten Quartalsende.

§ 4 Finanzen & Werkstatt-Option

  1. Kein Club-Beitrag: Es gibt keinen festen monatlichen Mitgliedsbeitrag.
  2. Finanzierung: Der Club finanziert gemeinschaftliche Aktivitäten (Feiern, Grillgut, Equipment) ausschließlich über Überschüsse aus der Werkstatt-Nutzung.
  3. Halle & Miete: Die Werkstatthalle ist kein Bestandteil des Clubs. Die Hallenmiete wird privat von den jeweiligen Mietern getragen.
  4. Nutzungsentgelt: Der Club bietet Mitgliedern die Option, die Werkstatt/Hebebühne gegen ein separates Entgelt (Umlage für Strom, Verschleiß, Instandhaltung) zu nutzen. Die Preise hängen separat aus oder werden dir im Web-Portal angezeigt. Dieses Entgelt ist kein Clubbeitrag.

§ 5 Web-Dashboard & Datenschutz

  1. Transparenz: Alle Club-Finanzen und Termine werden über unsere Webseite verwaltet. Du kannst jederzeit den aktuellen Stand der Club-Kasse sehen.
  2. Datenschutz: Jeder Nutzer sieht im Dashboard nur seine eigenen Buchungen und Daten. Die Einsicht in Daten anderer Mitglieder ist technisch ausgeschlossen.
  3. Kassenwart: Nur der Admin hat zur ordnungsgemäßen Buchführung Zugriff auf die Gesamtübersicht.

§ 6 Werkstatt & Ordnung

In der Halle gilt: Wer Dreck macht, macht ihn weg. Werkzeug kommt nach Benutzung an seinen Platz. Öl und Chemie entsorgst du selbst oder übernimmst die Entsorgungsgebühr.

§ 7 Haftung

  1. Eigene Gefahr: Die Nutzung der Werkstattoption sowie die Teilnahme an Ausfahrten erfolgt auf dein eigenes Risiko. Der Club, die Gründer oder die Hallenmieter haften nicht für Schäden am Auto oder Verletzungen.
  2. Eigenverantwortung: Wer durch groben Unfug (z. B. Burnouts) Schäden verursacht, haftest du persönlich und vollumfänglich.
  3. Vermögen: Die Haftung des Clubs ist auf das aktuell vorhandene Guthaben in der Club-Kasse begrenzt.

§ 8 Entscheidungen

Alltägliches regeln die Gründer. Über große Party-Ausgaben oder neue Regeln stimmen wir gemeinsam in der Runde oder per Web-Voting ab.

§ 9 Auflösung

Wenn der Club aufgelöst wird, wird das restliche Geld für ein letztes gemeinsames Event verwendet.

Bitte lies den Kodex bis zum Ende durch...

Kurze Communitygfrage zum Inhalt:
Gegen was gibt es laut § 2 absolut "null Toleranz"?
Hohe Hallenmieten
Markenhass
Falsches Werkzeug
Ich habe den Club-Kodex gelesen und akzeptiere die Regeln.

Falsche Antwort! Schau nochmal kurz in § 2.

Werkstattnutzung & Hausordnung

Stand: April 2026 (v1)

§ 1 Nutzung der Werkstatt

  1. Die Nutzung der Werkstatt ist ausschließlich nach vorheriger Absprache mit Heiko gestattet.
  2. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich und unter Beachtung dieser Hausordnung.

§ 2 Ordnung und Sauberkeit

  1. Die Werkstatt ist nach jeder Nutzung in ordentlichem und sauberem Zustand zu hinterlassen.
  2. Werkzeuge sind vollständig und unverzüglich an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Arbeiten am Folgetag fortgeführt werden. Spätestens nach Abschluss der Arbeiten ist sämtliches Werkzeug aufzuräumen.
  3. Verschmutzungen wie Rost, Öl oder ähnliche Rückstände sind vom Verursacher zu beseitigen. Ölbindemittel steht zur Verfügung.
  4. Altteile sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Sammelbox steht bereit; ergänzende Regelungen enthält § 4.

§ 3 Nutzung des Grundstücks

  1. Fahrzeuge sind vorrangig auf dem Grundstück abzustellen. Die beiden Parkplätze gegenüber dem Tor sind jederzeit für Heiko und seine Frau freizuhalten.
  2. Ist das Grundstück ausgelastet, darf ordnungsgemäß neben dem Unterstand am Haupteingang geparkt werden.
  3. Motorengeräusche sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren, um Rücksicht auf Nachbarschaft und Tiere zu gewährleisten.
  4. Das Grundstück ist stets sauber und ordentlich zu verlassen.

§ 4 Entsorgung

  1. Betriebsflüssigkeiten wie Motoröl, Brems- und Kühlflüssigkeiten werden durch uns getrennt entsorgt. Für die Entsorgung wird eine gesonderte Gebühr erhoben, da hierfür Kosten im Rahmen des Umweltsystems anfallen. Alternativ können diese Stoffe eigenständig und fachgerecht entsorgt werden.
  2. Papier, Pappe, Folien und vergleichbare Materialien sind vom Nutzer wieder mitzunehmen.

§ 5 Verpflegung

  1. Beim Verzehr bereitgestellter Getränke (z. B. Kaffee, Cappuccino, alkoholische und nicht alkoholische Getränke) wird um eine angemessene Spende oder das Mitbringen eines entsprechenden Ersatzes gebeten.
  2. Grillen oder Mittagessen ist gestattet, sofern eigene Lebensmittel mitgebracht und der Aufenthaltsbereich anschließend vollständig gereinigt wird.
  3. Grillkohle und Anzünder sind selbst mitzubringen.
Mit Betreten des Geländes und Unterschrift des Mietvertrages wird diese Werkstattordnung anerkannt.

Bitte lies die Ordnung bis zum Ende durch...

Kurze Check-Frage zum Inhalt:
Für wen sind die beiden Parkplätze gegenüber dem Tor laut § 3 jederzeit freizuhalten?
Wer zuerst kommt
Für Heiko und seine Frau
Für Lieferdienste
Ich habe die Werkstattordnung gelesen und akzeptiere die Regeln vollumfänglich.

Falsche Antwort! Schau nochmal kurz in § 3 Absatz 1.